Veröffentlichung Rundschreiben: Abfälle: MwSt. 22% für Entsorgung in Deponien und Verbrennung ohne effiziente Energierückgewinnung
Ab dem 1.1.2025 unterliegen die Tätigkeiten „Müllentsorgung in Deponien und Müllverbrennung ohne effiziente Energierückgewinnung“ nicht mehr dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 %, sondern dem ordentlichen MwSt.-satz von 22 %.
Ziel der Erhöhung des MwSt.-Satzes ist es, nachhaltigere Abfallbewirtschaftungspraktiken wie Recycling, Materialrückgewinnung und effiziente Energierückgewinnung zu fördern.