006: Mitteilung zur Ausübung des aktiven Steuerbeistandes
Mitteilung zur Ausübung des aktiven Steuerbeistandes
Alle Arbeitgeber, welche den aktiven Steuerbeistand für ihre Mitarbeiter ausüben wollen, können innerhalb 15. Januar 2026 an ihre Arbeitnehmer eine entsprechende Mitteilung machen, um zu erfahren, ob die Mitarbeiter Interesse am aktiven Steuerbeistand haben.
Betrifft:
An alle Arbeitgeber
Die Rechte an diesem Werk liegen bei WINKLER & SANDRINI. Der Inhalt steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen CC-by-sa 2.5 Italy und kann unter diesen Bedingungen (by = Namensnennung; sa = Weitergabe unter gleichen Bedingungen) bearbeitet, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.
