023: Steuererklärung Vordruck Einkommen/2025 für 2024 – Termin Abgabe Unterlagen: bis 11. April 2025
Steuererklärung Vordruck Einkommen/2025 für 2024 – Termin Abgabe Unterlagen: bis 11. April 2025
WICHTIGE HINWEISE
Seit 2020 kann Großteil der absetzbaren Spesen nur dann abgesetzt werden, wenn sie mit rückverfolgbaren Zahlungsmitteln bezahlt sind. Um die Absetzbarkeit bzw. den Abzug in der Steuererklärung/2025 für 2024 (abgekürzt: STE) zu gewährleisten, bitten wir unsere Kunden, bei allen abzugsfähigen Aufwendungen den jeweiligen Zahlungsbeleg dazu zuheften. Werden die notwendigen Zahlungsbelege nicht beigelegt, können die Aufwendungen in der Steuererklärung nicht abgezogen werden.
Betrifft:
An alle betreuten Kunden
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