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027: Einschränkung der Verrechnung von Steuerguthaben bei nicht bezahlten Steuerzahlkarten

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 27 Feb 2020
Einschränkung der Verrechnung von Steuerguthaben bei nicht bezahlten
Steuerzahlkarten
Wir erinnern daran, dass der Gesetzgeber im Jahr 2011 eine Einschränkung bei der Verrechnungsmöglichkeit von Steuerguthaben herbeigeführt hat, um den Missbrauch einzudämmen und die Zahlung der Altsteuerschulden voranzutreiben.
Die Regelung sieht vor, dass die Verrechnungsmöglichkeit über den Zahlungsvordruck F24 durch ein Steuerguthaben nicht mehr angewandt werden darf, falls vergangene akkumulierte Steuerzahlkarten von über Euro 1.500 vorhanden sind und diese auch nicht innerhalb der jeweiligen
Zahlungsfristen termingerecht bezahlt wurden.
Um das Steuerguthaben dennoch verrechnen zu können wurden mit einem Ministerialdekret die Tilgungsmodalitäten der Steuerzahlkarten festgelegt.

Betrifft:
An alle Kunden

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