064: Einkommenssteuererklärung: Pauschalabzüge für Autotransporteure
Einkommenssteuererklärung: Pauschalabzüge für Autotransporteure
Autotransportunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalabzüge für
Fahrten geltend machen. Der Fahrtenabzug gilt für Einzelunternehmen und
Personengesellschaften, wenn die Transporte vom Inhaber bzw. Gesellschafter persönlich
durchgeführt werden. Weiters sind Pauschalabzüge für Fahrzeuge und Außendienste von
Mitarbeitern vorgesehen.
Betrifft:
An alle Transportfirmen
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