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064: Einkommenssteuererklärung: Pauschalabzüge für Autotransporteure

Veröffentlicht von: Sandra Vieider (Sandra Vieider)
Veröffentlicht am: 27 Jul 2026

Einkommenssteuererklärung: Pauschalabzüge für Autotransporteure
Autotransportunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalabzüge für Fahrten geltend machen. Der Fahrtenabzug gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, wenn die Transporte vom Inhaber bzw. Gesellschafter persönlich durchgeführt werden. Weiters sind Pauschalabzüge für Fahrzeuge und Außendienste von Mitarbeitern vorgesehen.


Betrifft:
An alle Transportfirmen

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