053: Jährlicher Handelskammerbeitrag 2026
Jährlicher Handelskammerbeitrag 2026
Alle in der Handelskammer eingetragenen Betriebe müssen jährlich den Handelskammerbeitrag elektronisch über F24 abführen. Die Berechnung ist im Wesentlichen unverändert geblieben. In der Regel wird die Gebühr aufgrund des Umsatzes 2025 berechnet. Für einige Subjekte sind Fixbeträge vorgesehen. Für die Kunden, für welche wir die Steuererklärung erstellen, berechnen wir die Gebühr und zahlen den Beitrag ein, falls wir die Vollmacht erhalten haben. Diejenigen, die uns keine Vollmacht erteilt haben oder die Steuererklärung selbst erstellen, müssen die Gebühr selbst berechnen und einzahlen.
Betrifft:
An alle Kunden, die in der Handelskammer eingetragen sind
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