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045: Transparenzpflicht von öffentlichen Beiträgen

Veröffentlicht von: Sandra Vieider (Sandra Vieider)
Veröffentlicht am: 14 May 2026

Transparenzpflicht von öffentlichen Beiträgen
Erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen und Zuwendungen über 10.000,00 Euro müssen bis zum 30.06. des Folgejahres veröffentlicht werden. Dies gilt für Vereine, Stiftungen und Unternehmen, die Beiträge, Subventionen, Zuwendungen von öffentlichen Körperschaften erhalten. Ausgenommen sind allgemeine Unterstützungsmaßnahmen und Gegenleistungen für Aufträge. Die Veröffentlichung muss Informationen wie den Betrag, das ausgebende Subjekt und den Grund umfassen. Nichteinhaltung führt zu Strafen von mindestens 2.000,00 Euro und möglichen Rückzahlungen. Beiträge die bereits im nationalen Register eingetragen sind, erfordern keine zusätzliche Veröffentlichung. Neue Auflagen gibt es für Kontrollorgane von Gesellschaften und ein neues verpflichtendes Förderprogramm bei Beiträgen an Unternehmen für zentrale Verwaltungsbehörden.


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