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043: Öffentliche Verwaltungen: Kürzung der Honorare an Freiberufler bei Unregelmäßigkeiten in Hinsicht Steuern, Sozialbeiträge und andere

Veröffentlicht von: Johanna Stuefer (Johanna Stuefer)
Veröffentlicht am: 05 May 2026

Öffentliche Verwaltungen: Kürzung der Honorare an Freiberufler bei Unregelmäßigkeiten in Hinsicht Steuern, Sozialbeiträge und andere
Ab 15.6.2026 werden Zahlungen der öffentlichen Verwaltung an Freiberufler nicht geleistet, bzw. gekürzt, wenn letzteren Zahlkarten der Einzugsdienste zugestellt wurden. Sollten sich durch Überprüfung bei den Einzugsdiensten der Agentur der Einnahmen Zahlungsrückstände ergeben, nehmen öffentliche Verwaltung die Zahlung direkt an den Inkassobeauftragten bis zur Höhe der sich aus der Überprüfung ergebenden Schuld vor. Somit erfolgt eine Art automatischer Abzug der Steuerbescheide vom Honorar.


Betrifft:
An alle öffentliche Verwaltungen und Freiberufler

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