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042: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2026

Veröffentlicht von: Johanna Stuefer (Johanna Stuefer)
Veröffentlicht am: 05 May 2026

Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin:30.09.2026
Italienische Unternehmen, Freiberufler und Körperschaften können die in anderen EU-Staaten gezahlte MwSt. zurückfordern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Mindestbetrag beträgt 400,00 € für ein Quartal und 50,00 € fürs ganze Jahr. Anträge sind ausschließlich elektronisch über das Portal der Agentur der Einnahme bis spätestens 30.09. des Folgejahres einzureichen. Die Rückerstattung gilt auch für das Vereinigte Königreich (UK). Die Anträge müssen genaue Rechnungsdaten enthalten und können vom Steuerpflichtigen oder einem Vertreter eingereicht werden.


Betrifft:
An alle Unternehmen, Freiberufler und Körperschaften mit gewerblicher Tätigkeit

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