041: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen I Quartal 2026
Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen I Quartal 2026
Für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen bietet die Steuerbehörde
zwei Methoden an: Abbuchung vom Bankkonto oder vorausgefülltes Formular F24. Für jedes
Quartal wird auf der Website der Agentur die Liste A (nicht abänderbar) und B (abänderbar)
mit den stempelsteuerpflichtigen Rechnungen veröffentlicht. Für Zahlungen von weniger als
5.000,00 € gibt es Vereinfachungen. Es steht ein neuer Civis-Dienst zur Verfügung, um
versäumte oder fehlerhafte Zahlungen zu nachzuholen oder zu korrigieren.
Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte
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