038: Intrastat-Meldung 1. Trimester 2026 elektronischer Versand innerhalb 27.4.2026
Intrastat-Meldung 1. Trimester 2026 elektronischer Versand innerhalb 27.4.2026
Die Intrastat - Meldungen müssen bis zum 25. des Monats, der auf den Bezugszeitraum folgt, elektronisch an die Zollagentur übermittelt werden. Zu den meldepflichtigen Operationen gehören
Erwerbe von Waren und Dienstleistungen und Verkäufe/Leistungen, die von/an EUSteuerpflichtige getätigt werden. Die Meldungen sind, je nach Umsatzgrenze monatlich oder
vierteljährlich über Intr@Web zu übermitteln. Es gibt besondere Verpflichtungen für öffentliche Körperschaften und Steuerpflichtige, die das Pauschalsystem verwenden.
Betrifft:
An alle Kunden mit innergemeinschaftlichen Umsätzen
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