034: Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2025 - nicht gewerbliche Körperschaften
Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2025 - nicht gewerbliche Körperschaften
Nicht gewerbliche Körperschaften, die im Vorjahr Vergütungen an nicht IRAP-pflichtige Empfänger gezahlt haben, müssen eine IRAP-Jahreserklärung erstellen. Dazu zählen u. a. Löhne, Gehälter, Vergütungen an Verwalter und freie Mitarbeit, Vergütungen für gelegentliche freiberufliche Leistungen. Eine eventuelle Saldozahlung ist in der Regel bis zum 30. Juni 2026 zu leisten. Die Erklärung muss elektronisch innerhalb 2. November 2026 an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden.
Betrifft:
An alle betreuten nicht gewerblichen Körperschaften
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