Sprache auswählen

022: Steuerbonus für Werbung 2026- Vormerkung bis zum 1. April 2026

Veröffentlicht von: Johanna Stuefer (Johanna Stuefer)
Veröffentlicht am: 02 Mar 2026

Steuerbonus für Werbung 2026- Vormerkung bis zum 1. April 2026
Der Steuerbonus für Werbeausgaben im Jahr 2026 betrifft Investitionen in Tages- und Fachpresse, auch online, und beträgt 75% auf den Zuwachs der Investitionen, wenn dieser mindestens 1% über dem Vorjahreswert liegt. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler und nicht gewerbliche Körperschaften. Ausgeschlossen sind Werbeausgaben für Glücksspiele, soziale Netzwerke oder Online-Plattformen. Der Bonus muss beantragt werden und wird nur im Rahmen verfügbarer Finanzmittel gewährt. Die Investitionen müssen im Voraus gemeldet werden. Es muss nachgewiesen werden, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.


Betrifft:
An alle interessierten Kunden

Die Rechte an diesem Werk liegen bei WINKLER & SANDRINI. Der Inhalt steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen CC-by-sa 2.5 Italy und kann unter diesen Bedingungen (by = Namensnennung; sa = Weitergabe unter gleichen Bedingungen) bearbeitet, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.

CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy