008: Werbebonus 2025 - Versand Ersatzerklärung innerhalb 9. Februar 2026
Werbebonus 2025- Versand Ersatzerklärung innerhalb 9. Februar 2026
Für 2025 war eine Steuergutschrift für Werbeinvestitionen in Print- und Online-Presse
vorgesehen; die Vormerkung musste bis 31.03.2025 erfolgen.
Bis 9.02.2026 ist verpflichtend die elektronische Ersatzerklärung zu den tatsächlich getätigten
Werbeausgaben 2025 einzureichen, sonst verfällt der Anspruch.
Die endgültige Höhe des nutzbaren Steuerbonus wird per Ministerialverordnung voraussichtlich
im April 2026 festgelegt und kann anteilig gekürzt werden.
Für 2026 ist die Vormerkung der geplanten Werbeinvestitionen vom 01.03.–31.03.2026
vorgesehen; der Bonus beträgt 75 % des Investitionszuwachses gegenüber dem Vorjahr.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
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