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070: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 30. September 2025

Veröffentlicht von: Sandra Vieider (Sandra Vieider)
Veröffentlicht am: 08 Aug 2025

Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 30. September 2025
Der Vorabvergleich für 2025-2026 ermöglicht es Unternehmern oder Freiberuflern, die den Fachstudien ISA unterliegen, ihr zu versteuerndes Einkommen für IRPEF/IRES und IRAP im Voraus festzulegen. Die Annahme des Angebots der Einnahmeagentur muss bis zum 30.09.2025 erfolgen und garantiert Steuervorteile, wenn die tatsächlichen Einkünfte höher sind als die des Jahres 2024, dank der allgemeinen Befreiung der tatsächlichen Einkünfte über dem vereinbarten Betrag hinaus und einer ermäßigten Ersatzsteuer (10–15 %) auf einen Höchstbetrag von 85.000 € des vereinbarten Zuwachses zum Jahr 2024. Darüber hinaus bringt sie weitere Vorteile mit sich, wie z. B. den Schutz vor bestimmten Steuerprüfungen und verringert die Wahrscheinlichkeit, überprüft zu werden. Nach dem 30.09.2025 ist der Vorabvergleich, dem man beigetreten ist, nicht mehr widerrufbar, außer in Ausnahmefällen.


Betrifft:
An alle Klein-Unternehmen, Freiberufler (ISA-Subjekte) und Pauschalbesteuerte

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