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030: Kondominien: elektronische Übermittlung der Angaben zu Steuerbegünstigungen: Fälligkeit 17.03.2025

Veröffentlicht von: Sandra Vieider (Sandra Vieider)
Veröffentlicht am: 17 Mar 2025

Kondominien: elektronische Übermittlung der Angaben zu Steuerbegünstigungen: Fälligkeit 17.03.2025
Seit 2015 stellt die Agentur der Einnahmen jedes Jahr den vorab ausgefüllten Vordruck 730/REDDITI PF für Arbeitnehmer und Rentner auf Basis der erhaltenen Daten bereit. Hausverwalter müssen bis zum 16. März die Ausgaben für Renovierungen, energetische Sanierungen und andere Steuervergünstigungen für gemeinschaftliche Teile von Wohnanlagen melden. Die Übermittlung ist verpflichtend, wenn mindestens ein Wohnungseigentümer die Steuerermäßigung wählt; eine Befreiung ist möglich, wenn alle die Steuervergünstigung abtreten. Die Meldungen können regulär, ersetzend oder stornierend sein und müssen über Entratel/Fisconline erfolgen. Strafen für verspätete oder fehlerhafte Meldungen beginnen bei 100 Euro pro Verstoß. Hausverwalter können Verwaltungssoftware nutzen oder Steuerberater für die Erfüllung dieser Pflicht beauftragen.


Betrifft:
An alle Kondominiumsverwalter

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