028: Steuerbonus für Werbung 2025 - Vormerkung innerhalb den 31.03.2025
Steuerbonus für Werbung 2025 - Vormerkung innerhalb den 31.03.2025
Der Steuerbonus für Werbeausgaben im Jahr 2025 betrifft Investitionen in Tages- und Fachpresse, auch online, und beträgt 75% auf den Zuwachs der Investitionen, wenn dieser mindestens 1% über dem Vorjahreswert liegt. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler und nicht gewerbliche Körperschaften. Ausgeschlossen sind Werbeausgaben für Glücksspiele, soziale Netzwerke oder Online-Plattformen. Der Bonus muss beantragt werden und wird nur im Rahmen verfügbarer Finanzmittel gewährt. Die Investitionen müssen im Voraus gemeldet werden. Es muss nachgewiesen werden, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
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