090: MwSt. Vorsteuerabzug: Erhalt und Aufzeichnung der elektronischen Rechnungen zum Jahresende
MwSt. Vorsteuerabzug: Erhalt und Aufzeichnung der elektronischen Rechnungen zum Jahresende
Mit folgendem Rundschreiben geben wir einige Hinweise und Empfehlungen, was die Ausstellung, den Erhalt und die Aufzeichnung der elektronischen Rechnungen zum Jahresende 2024 bzw. zum Jahresanfang 2025 betrifft. Die Bestimmungen entsprechen denen, die bereits Ende 2023 in Kraft waren.
Betrifft:
An alle Mwst.-Subjekte
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