Sprache auswählen

059: Steuerliche Zahlungsfristen im August: Aufschub auf den 20. August

Veröffentlicht von: Johanna Stuefer (Johanna Stuefer)
Veröffentlicht am: 01 Aug 2024

Steuerliche Zahlungsfristen im August: Aufschub auf den 20. August
Bekanntlich können verschiedene steuerliche Zahlungsfristen und Verpflichtungen, die im Zeitraum 1. August bis 20. August fällig sind, straf- und zinsfrei auf den 20. August aufgeschoben werden. Der Aufschub betrifft nur die Zahlungen über den Zahlungsvordruck F24 und nicht auch die Zahlungen mittels F23 (z.B. Register- und Stempelgebühr, Katastergebühr).


Betrifft:
An alle Kunden

Die Rechte an diesem Werk liegen bei WINKLER & SANDRINI. Der Inhalt steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen CC-by-sa 2.5 Italy und kann unter diesen Bedingungen (by = Namensnennung; sa = Weitergabe unter gleichen Bedingungen) bearbeitet, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.

CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy