038: Neue Meldepflichten für Neuinvestitionen von Maschinen und Anlagen laut Industrie 4.0
Neue Meldepflichten für Neuinvestitionen von Maschinen und Anlagen laut Industrie 4.0
Die am 30. März 2024 in Kraft getretene Notverordnung enthält neue Meldepflichten im Bezug auf das Steuerguthaben Industrie 4.0 für Neuinvestitionen von Maschinen und Anlagen.
Betrifft:
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