081: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom I und II Quartal 2023 - Achtung: neue Frist der zwingenden Verrechnung innerhalb 16.11.2023
Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom I und II Quartal 2023 - Achtung: neue Frist der zwingenden Verrechnung innerhalb 16.11.2023
Mit einem soeben veröffentlichten Gesetzesdekret1 wurde die letzte Frist für die Verrechnung mittels F24 der Steuergutschriften für Erdgas- und elektrischen Strom mit Staatsschulden bzw. Sozialbeiträgen vom 31.12. auf den 16.11.2023 vorverlegt.
Betrifft:
An alle betreuten öffentlichen Körperschaften