038: Freiwillige Aufwertung von Grundstücken - Termin 15.11.2023
Freiwillige Aufwertung von Grundstücken - Termin 15.11.2023
Bekanntlich wurde erneut die Möglichkeit vorgesehen2, eine freiwillige Aufwertung der zum <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">1.1.2023 nicht von Unternehmen gehaltenen Grundstücke (bebaubare und <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">landwirtschaftliche) durch die Entrichtung einer Ersatzsteuer durchzuführen. Somit würde bei <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">einem zukünftigen Verkauf des Grundstücks nur mehr die eventuelle Differenz (Mehrerlös) <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert.
Die Begünstigung kann daher für alle Eigentümer von Baugrundstücken interessant sein, welche <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">diese in naher Zukunft verkaufen wollen oder denen sie enteignet werden. Diese <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Begünstigung betrifft nicht Unternehmen.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden