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034: Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2022 - Termin: 21. April 2023

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 04 Apr 2023
Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2022 – Termin: 21. April 2023
Bekanntlich ist von allen öffentlichen Körperschaften, welche im vorhergegangenen Jahr Vergütungen ausbezahlt haben, deren Empfänger nicht selbst der Wertschöpfungssteuer IRAP unterworfen sind, wie z.B. Löhne, Gehälter, Vergütungen an Verwalter, Vergütungen für gelegentlich freiberufliche Tätigkeiten, Vergütungen aus der Übernahme von Verpflichtungen
zum Handeln, Unterlassen, Dulden (z.B. Schülerlotsen) Vergütungen an freie Mitarbeit (dauernde und koordinierte Mitarbeit2), die Jahreserklärung der Wertschöpfungssteuer IRAP abzufassen und einzubringen.

Betrifft:
An alle betreuten öffentlichen Körperschaften

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