031: Verwendung von Bargeld durch ausländische Touristen: Meldung für das Jahr 2022 innerhalb 11.04.2023
Verwendung von Bargeld durch ausländische Touristen: Meldung für das Jahr 2022 innerhalb 11.04.2023
Bekanntlich beträgt die gesetzliche generelle Bargeldschwelle derzeit bzw. ab dem 1.1.2023 Euro 4.999,99 während dieselbe im Geschäftsjahr 2022 Euro 1.999,99 betrug.
Für Ankäufe von Waren und Dienstleistungen bei Einzelhändlern im Gastgewerbe und bei Reiseagenturen gilt bekanntlich für Touristen (nicht italienische Staatsbürger) mit Wohnsitz im EU-Ausland oder in Drittländern die Bargeldschwelle von Euro 14.999,99. Diese Schwelle gilt aber nur unter gewissen Bedingungen und aufgrund der in diesem Rundschreiben beschriebenen Ausnahmeregelung.
Betrifft:
An alle Einzelhändler, Restaurants, Hotels, Reisebüros