030: Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 5‰ für 2023 - Allgemeine Informationen und Termin 11.04.2023 für neue Begünstigte
Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 5‰ für 2023 - Allgemeine Informationen und Termin 11.04.2023 für neue Begünstigte
Auch im Jahr 2023 besteht für natürliche Personen wieder die Möglichkeit, 5 Promille ihrer geschuldeten Einkommenssteuer bestimmten sozialen Zwecken zukommen zu lassen. Wir erinnern daran, dass nach der Reform des Dritten Sektors auch eine Reform der 5-Promille-Zweckbestimmung eingeführt wurde. Die neuen Umsetzungsverordnungen der 5-Promille-Regelung wurden erlassen, um die im Laufe der Jahre eingetretenen Änderungen und Vereinfachungen in ein einheitliches aktualisiertes Dekret zusammenzufassen. Dieses Dekret hebt die meisten der früheren Bestimmungen auf und ersetzt sie. Die wichtigsten Bestimmungen der neu erwähnten Reform sind in den Punkten 2 bis 8 dieses Rundschreibens beschrieben.
Betrifft:
An alle betroffenen Körperschaften/Vereine und Gemeinden