072: Steuerguthaben zur Eindämmung der Energiekosten: Durchführungsbestimmungen für II Trimester und neuer Bonus für das III Trimester 2022
Steuerguthaben zur Eindämmung der Energiekosten: Durchführungsbestimmungen für II Trimester und neuer Bonus für das III Trimester 2022
In unserem Rundschreiben Nr. 33 vom 5.4.2022 informierten wir über die neue Steuergutschrift für "nicht energieintensive" Unternehmen in Höhe von 12% der Ausgaben für den im zweiten Quartal 2022 gekauften und tatsächlich verbrauchten elektrischen Strom.
Kürzlich hat die Agentur der Einnahmen mit mehreren Rundschreiben und anderen Maßnahmen die notwendigen Durchführungsbestimmungen und Klarstellungen zu diesem Thema erlassen, von denen wir die wichtigsten in diesem Rundschreiben zusammenfassen.
Darüber hinaus wurde mit dem so genannten "Hilfsverordnung-bis" die Anerkennung einer Steuergutschrift in Höhe von 15% auch für Ausgaben vorgesehen, die im dritten Quartal 2022 anfallen.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden