068: Steuerliche Zahlungsfristen und Vorschriften im August: Aufschub auf den 22. August
Steuerliche Zahlungsfristen und Vorschriften im August: Aufschub auf den 22. August
Verschiedene steuerliche Zahlungsfristen und Verpflichtungen1, die im Zeitraum 1. August bis 20. August fällig sind, können straf- und zinsfrei auf den 20. August (heuer der 22. August 2022 nachdem der 20.8 ein Samstag ist) aufgeschoben werden2. Der Aufschub betrifft nur die Zahlungen über den Zahlungsvordruck F24 und nicht auch die Zahlungen mittels F23 (z.B. Register- und Stempelgebühr, Katastergebühr).
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