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066: Elektronische Zahlungsmittel: Verwaltungsstrafen für die Verweigerung der Annahme der Zahlungen mittels Kredit- oder Debitkarte (Bancomat) ab 30.6.2022

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 19 Jul 2022
Elektronische Zahlungsmittel: Verwaltungsstrafen für die Verweigerung
der Annahme der Zahlungen mittels Kredit- oder Debitkarte (Bancomat) ab 30.6.2022
Schon seit langer Zeit besteht die Verpflichtung digitale Zahlungsmittel zu akzeptieren:
• seit dem 30. Juni 2014 schon sind „Subjekte, die Waren verkaufen und Dienstleistungen (einschließlich freiberuflicher Dienstleistungen) erbringen, verpflichtet, die Zahlung auch per Debitkarte (Bancomat) anzunehmen (sogenannte POS-Verpflichtung);
• diese Verpflichtung wurde dann auch auf Kreditkarten und kürzlich auf Prepaid-Karten (vorgeladenen Zahlkarten) ausgedehnt;
• dieselbe Verpflichtung gilt nicht in Fällen objektiver „technischer Unmöglichkeit” und gilt unbeschadet der Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche.

Betrifft:
An alle Mwst.Subjekte


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