055: Transparenzpflicht von öffentlichen Beiträgen - Termin 30.06. - Klärung Bilanzanhang - Aufschub Strafen
Transparenzpflicht von öffentlichen Beiträgen - Termin 30.06. -
Klärung Bilanzanhang - Aufschub Strafen
1 Einführung
Wie bereits mit unserem Rundschreiben mitgeteilt, sind erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen,
Beihilfen und sonstige Zuwendungen von öffentlichen Körperschaften über 10.000 Euro zu veröffentlichen. Es betrifft die von öffentlichen Körperschaften ab dem 01.01.2018 erhaltenen Zuwendungen, welche jährlich innerhalb des 30.06. des Folgejahres zu veröffentlichen sind, wobei das effektive Inkasso der Zuwendung vom 01.01. - 31.12. des jeweiligen
Jahres ausschlaggebend ist.
Betrifft:
An alle öffentliche Körperschaften, Vereine und Unternehmen