050: Dividenden an natürliche Personen aus Gewinnrücklagen bis 2017: mögliche Vorteile einer Ausschüttung innerhalb 31.12.2022
Dividenden an natürliche Personen aus Gewinnrücklagen bis 2017: mögliche Vorteile einer Ausschüttung innerhalb 31.12.2022
Ab dem 1. Januar 2018 unterliegen ausgeschüttete Gewinne (Dividenden) aus wesentlichen Beteiligungen, die von natürlichen Personen außerhalb eines Unternehmens gehalten werden, einer Abzugssteuer von 26 %, wie es für nicht wesentlichen Beteiligungen der Fall ist.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden