043: Freiwillige Aufwertung von Grundstücken - Termin 15.11.2022
Freiwillige Aufwertung von Grundstücken - Termin 15.11.2022
Es wurde erneut die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, durch die Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Somit wird bei einem zukünftigen Verkauf des Grundstücks nur mehr die eventuelle Differenz (Mehrerlös) zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden