040: Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2022
Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2022
Wir erinnern daran, dass für öffentliche Körperschaften die Pflicht besteht, eine Reihe von Meldungen an die Finanzbehörde vorzunehmen. Dazu zählen:
- die Meldung bestimmter Verträge (Werkverträge, Dauerlieferverträge und Transportverträge)
- die Meldung der ausgestellten Lizenzen
- die Meldung der Bauakte
- die Meldung der Immobilien für welche die Müllentsorgung durchgeführt wird – die Meldung von Lieferverträgen für Strom, Wasser, Gas, Telefon und Fernwärme
Diese Meldungen sind alle grundsätzlich innerhalb 30. April elektronisch einzureichen
An alle betreuten Körperschaften