002: Meldung der Auslandsumsätze durch E-Rechnung / Aufschub auf den 1.7.2022 der neuen Verpflichtungen und Termine
Meldung der Auslandsumsätze durch E-Rechnung / Aufschub auf den 1.7.2022 der neuen Verpflichtungen und Termine
Die neue Pflicht, die Daten aller grenzüberschreitende Transaktionen ausschließlich über das SDI-System der Agentur der Einnahmen und im hierfür eigens vorgesehenen elektronischen Format zur E-Rechnung (XML) einzeln zu übermitteln, tritt nicht ab dem 1.1.2022 in Kraft, sondern wurde auf den 1. Juli 2022 (d.h. für die ab diesem Datum durchgeführten Operationen) aufgeschoben.
Betrifft:
An alle unsere Kunden mit MwSt.-Nummer