103: Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Mit 01.01.2022 beträgt der gesetzliche Zinsfuß 1,25%. Diese Erhöhung des gesetzlichen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Zinssatzes von 0,01% auf 1,25 % erfolgt aufgrund einer Ermächtigung, jährlich den Zinsfuß <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">an die veränderte Inflation und die durchschnittliche Bruttoverzinsung der Staatspapiere mit <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">einer Laufzeit von zwölf Monaten anzupassen.
Die Höhe des gesetzlichen Zinsfußes hat sich im Laufe der Zeit wie folgt verändert:
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