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072: Teilweise Befreiung für die Sozialversicherungsbeiträge 2021 - Frist für die Einreichung der Anträge: 30.09.2021 für INPS-Subjekte und 31.10.2021 für Selbstständige

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 06 Sep 2021
Teilweise Befreiung für die Sozialversicherungsbeiträge 2021 - Frist für die Einreichung der Anträge: 30.09.2021 für INPS-Subjekte und 31.10.2021 für Selbstständige
Um die negativen Auswirkungen der COVID-19-Notlage auf die Selbstständigen zu mindern und ihnen die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zu erleichtern, wurde mit dem Haushaltsgesetz 2021 ein Fond für die teilweise Befreiung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen eingerichtet. Das „MEF“ hat vor kurzem die entsprechende Durchführungsverordnung auf
seiner Website veröffentlicht. Das INPS hat ein erläuterndes Rundschreiben diesbezüglich veröffentlicht, die Sozialversicherungskassen der Freiberufler organisieren sich eigenständig.

Betrifft:
An alle Freiberufler und Unternehmer

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