070: Steuerguthaben für elektronische Zahlungsmittel und auf die betreffenden Kommissionen
Steuerguthaben für elektronische Zahlungsmittel und auf die betreffenden Kommissionen
Um noch mehr die Nutzung elektronischer Zahlungsmittel zu fördern, hat der Gesetzgeber vor kurzem zwei Steuerguthaben vorgesehen
ein Steuerguthaben für den Kauf oder die Miete von Geräten (POS und „fortgeschrittene“ Geräte) für elektronische Zahlungsformen
die Erhöhung auf 100% des bisherigen Steuerguthabens für Kommissionen auf elektronische Zahlungen.
Betrifft:
An alle interessierten Unternehmen und Freiberufler