054: Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.06.2021
Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.06.2021
Innerhalb 30. Juni 2021 sind von bestimmten öffentlichen Körperschaften folgende <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Meldungen an die Finanzbehörde zu machen:
• Meldung über die ausgezahlten Beiträge mit einem Vorsteuerabzug von 4%
• Meldung über die Mitwirkung der Gemeinden an Steuerkontrollen
1 Ausgezahlte Beiträge <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Bekanntlich sind private und öffentliche Körperschaften verpflichtet von den an Unternehmen
ausgezahlten Beiträgen einen Quellensteuerabzug von 4% einzubehalten, sofern diese Beiträge <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">nicht für die Förderung von Investitionen zuerkannt werden.
Der entsprechende Steuerabzug ist in der Regel mittels Steuerschlüssel 1045 auf dem Vordruck <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">F24 innerhalb 16. des darauf folgenden Monates einzuzahlen.
Dem Empfänger des Beitrages ist eine Bescheinigung über den ausgezahlten Beitrag und über <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">den getätigten Quellensteuerabzug auszuhändigen.
Diese Beiträge sind in der Steuererklärung Mod. 770 Übersicht SF anzuführen.
Von diesem Abzug sind grundsätzlich alle jene Beiträge befreit, die an Vereine und Körperschaften <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">ausgezahlt werden, die als so genannte Onlus anerkannt sind. Dazu zählen in jedem <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Fall alle Vereine, die als Volontariats – Vereine anerkannt sind.
Innerhalb 30. Juni 2021 müssen öffentliche Körperschaften eine Mitteilung über die im abgelaufenen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Jahr 2020 ausgezahlten Beiträge mit einem Quellensteuerabzug von 4% an das <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">zuständige Steueramt des Beitragsempfängers zu machen.
Betrifft:
An alle betreuten öffentlichen Körperschaften