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051: Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2020 - Termin 20. Mai 2021

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 14 May 2021
Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2020 – Termin 20. Mai 2021
Bekanntlich ist von allen nicht gewerblichen Körperschaften, welche im vorhergegangenen Jahr Vergütungen ausbezahlt haben, deren Empfänger nicht selbst der Wertschöpfungssteuer IRAP unterworfen sind, wie z.B. Löhne, Gehälter, Vergütungen an Verwalter, Vergütungen für gelegentlich freiberufliche Tätigkeiten, Vergütungen an freie Mitarbeit (dauernde und koordinierte Mitarbeit), die Jahreserklärung der Wertschöpfungssteuer IRAP abzufassen.

Betrifft:
An alle betreuten nicht gewerblichen Körperschaften


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