043: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2021
Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2021
Mit dem Finanzgesetz wurde wiederum die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, durch die Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Dadurch wird bei einem zukünftigen Verkauf der Beteiligung nur mehr die eventuelle Differenz (Mehrerlös) zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden