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043: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2021

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 22 Apr 2021

Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2021

Mit dem Finanzgesetz wurde wiederum die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, durch die Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Dadurch wird bei einem zukünftigen Verkauf der Beteiligung nur mehr die eventuelle Differenz (Mehrerlös) zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert.

Betrifft:
An alle betroffenen Kunden


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