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037: Verwendung von Bargeld durch ausländische Touristen: Meldung für das Jahr 2020 innerhalb 12.04.2021

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 06 Apr 2021
Verwendung von Bargeld durch ausländische Touristen: Meldung für das Jahr 2020 innerhalb 12.04.2021
Bekanntlich beträgt die gesetzliche generelle Bargeldschwelle Euro 1.999,99. Ab 1. Januar 2022 sinkt sie weiter auf 999,99 Euro.
Für Ankäufe von Waren und Dienstleistungen bei Einzelhändlern, im Gastgewerbe und bei Reiseagenturen gilt für Touristen mit Wohnsitz im EU-Ausland und in Drittländern die Bargeldschwelle von Euro 14.999,99. Diese Schwelle gilt aufgrund der in diesem Rundschreiben beschriebenen Ausnahmeregelung.
Für diese Geschäftsfälle die im Jahr 2020 mit ausländischen Touristen durchgeführt wurden, muss eine Meldung an die Agentur der Einnahmen gemacht werden. Einzelhändler und Reisebüros sind verpflichtet, hierfür ein eigenes Formular zu verwenden.
Die Frist für genannte Meldung für 2020 ist:
• der 12. April 2021, für Unternehmen mit monatlichen MwSt. - Abrechnung;
• der 20. April 2021, für alle anderen Steuerpflichtigen.

Betrifft:
An alle Einzelhändler, Restaurants, Hotels, Reisebüros

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