023: Freie Mitarbeit: INPS-Rentenbeitrag
Freie Mitarbeit: INPS-Rentenbeitrag
Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Verpflichtungen für alle Auftraggeber von freien <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Mitarbeitern zusammen. Es gelten folgende INPS-Beitragssätze der Separatverwaltung für das <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Jahr 20211:
– 24 % für Rentner und für alle die bei einer anderen Pflichtversicherung eingetragen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">sind2;
– 25,98 % für alle Freiberufler ohne eigener Pensionskassa aber mit MwSt.-Nummer3;
Das Finanzgesetz für das Jahr 2017 legt den Beitragssatz ab dem Jahre 2017 mit 25,72 <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">% für alle Freiberufler ohne eigener Pensionskassa aber mit MwSt.-Nummer4 fest. Das <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Finanzgesetz für das Jahr 2021 hat versuchsweise für den Zeitraum 2021-2023 eine <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">außerordentliche Vergütung5 für einkommensschwache Freiberufler eingeführt. Um
diese Vergütung zu finanzieren wurde vorgesehen, dass die Beitragssätze erhöht <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">werden6:
– 0,26 % für das Jahr 2021
– 0,51 % für die Jahre 2022 und 2023.
Betrifft:
An alle Kunden mit freien Mitarbeitern