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018: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 4. Trimester 2020- Frist: 1.03.2021

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 10 Feb 2021

MwSt-Quartalsmeldung - Versand 4. Trimester 2020- Frist: 1.03.2021

Die Daten der monatlichen bzw. vierteljährlichen (trimestralen) MwSt. - Abrechnungen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">müssen der Agentur der Einnahmen periodisch übermittelt werden.
Der Vordruck der Meldung und die entsprechenden Anleitungen2, sind auf der Internet-Seite <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">der Agentur der Einnahmen veröffentlicht3.
Für unsere Mandanten, für welche wir die Buchhaltung führen, werden wir automatisch diese <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Meldungen erstellen und der Agentur der Einnahmen elektronisch übermitteln.
Die ordentliche Frist für die Meldung des vierten Trimesters 2020 bzw. der Monate Oktober/<span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">November/Dezember ist der 1.3.2021.

Betrifft:
An alle Kunden mit einer MwSt.-Nummer

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