006: Elektronische Rechnung - Erinnerung - Ab 1.1.2021 neuer Datensatz
Elektronische Rechnung - Erinnerung - Ab 1.1.2021 neuer Datensatz
Wir erinnern daran, dass ab 1. Januar 2021 obligatorisch der neue Datensatz zur elektronischen Rechnung greift. Durch den neuen Datensatz wurden wesentliche Änderungen in Bezug auf die Dokumentenarten (TD) und die Transaktions-Codes (N) eingeführt worden. Die Agentur der Einnahmen hat bezüglich Erstellung der elektronischen Rechnung und Meldung der Auslandsumsätze kürzlich auch einen nützlichen Leitfaden erlassen.
Betrifft:
An alle Kunden die selbst fakturieren