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090: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2020

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 07 Aug 2020
Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin:
30.09.2020
Die in Italien ansässigen Steuersubjekte (Unternehmen, Künstler, Freiberufler, nicht
gewerbliche Körperschaften im Rahmen ihrer MwSt. Tätigkeit), die in einem anderen EUStaat
Mehrwertsteuer für dort erworbene oder importierte Güter oder Dienstleistungen
entrichtet haben, können die ausländische MwSt. zurückfordern.

Betrifft:
An alle Unternehmen, Freiberufler und Körperschaften mit gewerblicher Tätigkeit

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