071: Mitteilung an die Agentur der Einnahmen für den Erhalt des Vordruckes 730-4 der Steuererklärung 730/2020 für 2019
Mitteilung an die Agentur der Einnahmen für den Erhalt des Vordruckes 730-4 der Steuererklärung 730/2020 für 2019
Arbeitgeber sind zum passiven Steuerbeistand verpflichtet. Sie müssen als Steuersubstitute - nach erfolgter Abgabe der Steuererklärungen Vordruck 730 - ihren Angestellten deren Steuerguthaben auszahlen bzw. deren Steuerschuld einzahlen. Die Beträge der Steuerschuld oder des Steuerguthabens müssen aus den Vordrucken 730-4 entnommen werden, welche elektronisch von der Agentur der Einnahmen zugesandt werden.
Betrifft:
An alle Arbeitgeber