064: Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2019 - Termin 15. Mai 2020
Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2019 – Termin 15. Mai 2020
Bekanntlich ist von allen nicht gewerblichen Körperschaften, welche im vorhergegangenen Jahr Vergütungen ausbezahlt haben, deren Empfänger nicht selbst der Wertschöpfungssteuer IRAP unterworfen sind, wie z.B. Löhne, Gehälter, Vergütungen an Verwalter, Vergütungen für gelegentlich freiberufliche Tätigkeiten, Vergütungen an freie Mitarbeit (dauernde und koordinierte Mitarbeit), die Jahreserklärung der Wertschöpfungssteuer IRAP abzufassen.
Betrifft:
An alle betreuten nicht gewerblichen Körperschaften