031: MwSt: Elektronische Meldung der Absichtserklärungen: neuer Vordruck ab 27.4.2020
MwSt: Elektronische Meldung der Absichtserklärungen: neuer Vordruck ab 27.4.2020
Wie bereits bekannt ist für die Unternehmen und Freiberufler, bei denen mehr als 10 Prozent der Ausgangsumsätze Exporte oder innergemeinschaftliche Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen betreffen, eine Umsatzsteuerbefreiung bzw. ein Erwerb unter Steueraussetzung möglich.
Betrifft:
An MwSt.Pflichtige mit Absichtserklärungen