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029: Aufwertung der Unternehmensgüter

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 09 Mar 2020

Aufwertung der Unternehmensgüter

Bekanntlich wurde im Finanzgesetz 2020 für Unternehmer nun wieder die Möglichkeit einer <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Aufwertung der Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerte und Finanzanlagen vorgesehen.
Die Bestimmungen verweisen dabei ausdrücklich auf die früheren
Aufwertungsbestimmungen der Jahre 2000 und 2004, insofern diese Anwendung finden <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">können.
Anbei die wichtigsten Bestimmungen zur Aufwertung.

Betrifft:
An alle Unternehmer

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