029: Aufwertung der Unternehmensgüter
Aufwertung der Unternehmensgüter
Bekanntlich wurde im Finanzgesetz 2020 für Unternehmer nun wieder die Möglichkeit einer <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Aufwertung der Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerte und Finanzanlagen vorgesehen.
Die Bestimmungen verweisen dabei ausdrücklich auf die früheren
Aufwertungsbestimmungen der Jahre 2000 und 2004, insofern diese Anwendung finden <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">können.
Anbei die wichtigsten Bestimmungen zur Aufwertung.
Betrifft:
An alle Unternehmer