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023: Elektronische Übermittlung durch Kondominien der Angaben zu Steuerbegünstigungen: Fälligkeit 29.02.2020

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 18 Feb 2020
Elektronische Übermittlung durch Kondominien der Angaben zu Steuerbegünstigungen: Fälligkeit 29.02.2020
Wie bekannt stellt die Agentur der Einnahmen innerhalb 15.4 eines jeden Jahres den Steuerpflichtigen (Angestellte, Rentner und - in bestimmten Fällen - freier Mitarbeiter) den vorab ausgefüllten Vordruck 730/REDDITI PF in elektronischer Form zur Verfügung.

Betrifft:
An alle Kondominiumsverwalter


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