005: Elektronische Übermittlung der Tageseinnahmen - Pflicht ab dem 1.1.2020
Elektronische Übermittlung der Tageseinnahmen - Pflicht ab dem 1.1.2020
Wie bereits mitgeteilt hat die elektronische Speicherung und Übermittlung der Tageseinnahmen telematisch so zu erfolgen, dass die Unveränderbarkeit und Sicherheit der Daten gewährleistet ist. Dies geschieht über:
• eine eigens hierfür vorgesehene elektronische Registrierkasse ("registratore telematico" RT)
• oder durch ein über ein von der Agentur der Einnahmen kostenlos zur Verfügung gestellte Web-Applikation.
Betrifft:
An alle Detailhändler und gleichgestellte